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   VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 5870/02   

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VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 5870/02 (https://dejure.org/2005,27109)
VG Köln, Entscheidung vom 29.09.2005 - 1 K 5870/02 (https://dejure.org/2005,27109)
VG Köln, Entscheidung vom 29. September 2005 - 1 K 5870/02 (https://dejure.org/2005,27109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "AlsobTarifierung"; Verfügung von Bereitstellungsfristen als notwendiger Inhalt der Zusammenschaltungsanordnung; Fristen zur Bereitstellung von ICAs; Abrechnung von Verbindungsleistungen nach Tarifstufe 1 der EBC-Tarifstruktur; Möglichkeit der Rückwirkung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Köln, 24.01.2002 - 1 L 2574/01

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verweigerung des Zugangs zu einem

    Auszug aus VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 5870/02
    Dass die "Als-ob-Tarifierungsregel" nicht in einem gesonderten Entgeltverfahren zu ergehen habe, ergebe sich auch daraus, dass es sich nicht um ein von der Klägerin verlangtes Entgelt handele, welches der Regulierung bedürfe, wie die Kammer zutreffend im Verfahren 1 L 2574/01 entschieden habe.

    Die Kammer hat zu der gleichlautenden Regelung im bereits genannten Bescheid der Regulierungsbehörde von 30.10.2001 betreffend das Zusammenschaltungsverhältnis der Klägerin und der Fa. D. in ihrem Beschluss vom 24.01.2002 im Verfahren 1 L 2574/01 hierzu folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 13 B 69/01

    Deutsche Telekom muss Zusammenschaltungsanordnung der Regulierungsbehörde vorerst

    Auszug aus VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 5870/02
    vgl. insoweit: Urteil der Kammer vom 30.08.2001 - 1 K8253/00 - und Beschluss des OVG NRW vom 03.05.2001 - 13 B 69/01 -.
  • VG Köln, 13.02.2002 - 1 L 2712/01

    Regulierungsbehördliche Anordnung einer Zusammenschaltung von

    Auszug aus VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 5870/02
    Sie habe die Zusammenschaltungsanordnung vom 13.11.2001 nicht nur im Eilverfahren (1 L 2712/01), sondern auch mit einer Hauptsacheklage angefochten (1 K 9198/01) und hierbei die Auffassung vertreten, dass es sich um eine rechtswidrige Anordnung handele.
  • VG Köln, 11.10.2017 - 1 K 2264/15

    Rechtmäßige Anordnung der Leistungsbereitstellung von Intra-Building-Abschnitten;

    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass nach der bisher zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung des VG Köln von der Möglichkeit des Erlasses von Anordnungen auf der Grundlage von § 25 TKG vornehmlich nur mit ex-nunc-Wirkung bzw. Zukunftgerichtetheit ausgegangen wird, vgl. VG Köln, Beschluss vom 29. September 2006 - 1 L 1380/06 -, Rn. 23, juris; sowie zur Vorgängerschrift des § 37 TKG 1996: Urteil vom 29. September 2005 - 1 K 5870/02 -, juris.
  • VG Köln, 11.10.2017 - 1 K 936/16
    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass nach der bisher zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung des VG Köln von der Möglichkeit des Erlasses von Anordnungen auf der Grundlage von § 25 TKG vornehmlich nur mit ex-nunc-Wirkung bzw. Zukunftgerichtetheit ausgegangen wird, vgl. VG Köln, Beschluss vom 29. September 2006 - 1 L 1380/06 -, Rn. 23, juris; sowie zur Vorgängerschrift des § 37 TKG 1996: Urteil vom 29. September 2005 - 1 K 5870/02 -, juris.
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